Unser Grundgesetz sieht für Unternehmen keine Ausnahmen vor

Veröffentlicht am 05.05.2013 in Allgemein

Was momentan im Industriegebiet von Ettlingen-Oberweier bei der Fa. Klingelnberg / Höfler abläuft, widerspricht betriebswirtschaftlichem Grund-verständnis und auch der Glaubwürdigkeit von Aussagen. Ein junger Ingenieur namens Willy Höfler wagte im aufstrebenden Nach-kriegsdeutschland 1959 den Sprung in die Selbständigkeit und gründete mit sieben Mitarbeitern ein Unternehmen

für Zahnradtechnik, das stetig wuchs, weltweit Kunden belieferte und zeitweise ca. 500 qualifizierte Mitarbeiter hatte. Im August 2012 erfolgte die Übernahme durch die Klingelnberg GmbH mit dem Versprechen der neuem Firmenleitung, dass jeder Mitarbeiter gebraucht werde, um in Zukunft erfolgreich zu sein. Nach 9 Monaten sind diese Worte Schall und Rauch und man will sich in einem ersten Schritt von über der Hälfte der Mitarbeiter trennen. Hier muss man sich schon kritisch fragen: - missachten diese Verantwortlichen § 14 unseres Grundgesetzes: "Eigentum verpflichtet und soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen" - zählen mündliche Zusagen an die Mitarbeiter nichts mehr bzw. darf man in Deutschland als Unternehmen ungestraft die Unwahrheit sagen ? Wir schließen uns den Forderungen von Betriebsrat und Gewerkschaft an und auch Herr OB Arnold, die SPD-Landtagsabgeordnete Anneke Graner sowie Vertreter des Gemeinderats haben bei der Kundgebung am 2. Mai gegenüber den Höfler-Mitarbeitern klar zum Ausdruck gebracht: wir stehen hinter Euch im Kampf um die Erhaltung der Arbeitsplätze, von denen auch das finanzielle Schicksal von Familien abhängt. Wir wissen auch, dass sich jeder Höfler-Mitarbeiter in hohem Maße engagiert hat. Für die SPD-Fraktion: Peter Adrian, Ortschafts- und Gemeinderat Bruch-hausen

 

Der Rote Faden

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