Gaspreisbremse - Empfehlung der Expertinnenkommission

Veröffentlicht am 14.10.2022 in Bundestagsfraktion

Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat ihren Zwischenbericht „Sicher durch den Winter“ vorgelegt. Die Kommission hat eine gute Grundlage für unsere Beratungen in Regierung und Parlament geliefert.

Die wesentlichen Ergebnisse:

Die Kommission hat sich selbst zum Auftrag gegeben, schnelle Entlastungswirkung mit einem wirksamen Schutz vor finanzieller Überforderung und klaren Einsparanreizen zu kombinieren. Grundsätzlich ergab sich ein Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit. Daher hat die Kommission für Haushalte eine Lösung in zwei Schritten vorgesehen:

Gaspreisbremse für private Haushalte und andere Verbraucher:innen außer Industrie

• Stufe 1 – unverzügliche Unterstützung durch Einmalzahlung:

o Die Abschlagszahlung im Dezember 2022 wird vom Staat übernommen.

o Vermieter:innen verrechnen diese mit ihren Mieter:innen, wenn diese selbst keinen Vertrag mit dem Versorger haben.

o Betrifft alle Gas- und Fernwärmeverträge 

• Stufe 2 – Gaspreisbremse:

o Ab 1. März 2023 wird der Preis für ein Kontingent (80 % des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde) auf 12 Ct/kWh begrenzt; oberhalb dieses Kontingents wird der volle Marktpreis fällig.

o Dieses Kontingent wird faktisch als Rabatt ausgestaltet, der sich wie folgt berechnet: Rabatt = (individueller Arbeitspreis - Garantiepreis) * Grundkontingent / #Abschläge.

o Dieser Rabatt wird auf den monatlichen Abschlag angerechnet.

o Die Gutschrift muss von Vermieter:innen auf die Wohnungen bzw. Mieter:innen umgelegt werden. Für von WEG bewirtschaftete Mehrfamilienhäuser wird entsprechend verfahren.

o Versorger stellen über diesen monatlichen Rabatt eine Bescheinigung aus, die im Rahmen der Einkommenssteuererklärung eingereicht werden muss und ab einem bestimmten Einkommen angerechnet wird. Die Kommission wollte damit eine soziale Differenzierung sicherstellen.

• Zukunft: Die ExpertInnen-Kommission sieht eine gezielte Kompensation der privaten wie unternehmerischen Verbraucher:innen durch sozial-differenzierte Direktzahlungen als grundsätzlich den besten Mechanismus an. Aber wie wir seit den Debatten um die Auszahlung des Energiegeldes und des Klimageldes wissen, gibt es derzeit keine staatliche Infrastruktur dafür. Die Kommission wirbt daher dafür, eine solche schnell anzulegen. Ergänzend solle es Härtefallfonds geben, die Härten abfedern, die durchaus weiterhin entstehen können. Auch das Wohngeld Plus könne hier helfen. Ein Hilfsfonds für soziale Dienstleister:innen wurde ebenfalls angeregt. Gaspreisbremse für industrielle Verbraucher:innen ab dem 1.1.2023 Die Kommission hat festgestellt, dass seit Beginn der Krise bereits in erheblichem Umfang der Verbrauch von Gas reduziert wurde - zwischen 20-25 Prozent wurde über die gesamte Industrie eingespart. Das sei u. a. auch durch die Reduzierung von Produktionsvolumina erreicht worden. Es steht zu befürchten, dass dieser Trend sich fortsetzt und damit Arbeitsplätze wegfallen. Gleichzeitig brauchen wir aber auch bei der Industrie signifikante Einsparungen. In Abwägung dieser beiden Ziele schlägt die Kommission folgendes Instrument vor:

• Der Preis für ein Kontingent (70 % des Verbrauchs des Jahres 2021) wird auf 7 Ct/kWh begrenzt; oberhalb dieses Kontingents wird der volle Marktpreis fällig.

• „Nur“ 70% sollen hier eine höhere Einsparwirkung erzielen als im Haushaltsbereich, wo das Grundkontingent sich auf 80 % des Verbrauchs bezieht.

• 7 Ct/ kWh entsprechen den 12 Ct/ kWh im Haushaltsbereich, da es sich bei den 12 Ct/ kWh um einen Bruttopreis handelt.

• Um den Einsparanreiz aufrechtzuerhalten, können die Unternehmen geförderte Gasmengen, die sie selbst nicht nutzen, am Markt verkaufen.

• Die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden. Bei allen Instrumenten soll dem möglichen Missbrauch durch Versorger und Industrie vorgebeugt werden. Für weitere Brennstoffe, wie Holz oder Öl, sah sich die Kommission ausweislich ihres Auftrags als nicht zuständig an. Hier können im Laufe des Gesetzgebungsverfahren noch Nachbesserungen erfolgen, wenn die ökonomischen Folgen ähnlich gravierend wie bei Gas sind.

Weitere Maßnahmen insbesondere hinsichtlich des absolut notwendigen Einsparens werden mit dem Endbericht der Kommission Ende Oktober vorgelegt.

 

 

Der Rote Faden

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